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Ernstfall Betriebsrat? Fünf Regeln zum produktiven Umgang.

Treuhänderische Dauergrabpflege

Die eigene Vorsorge

Um die spätere Grabpflege des eigenen Grabes zu Lebzeiten zu regeln, weil keine Nachkommen vorhanden sind oder um eben diese zu entlasten oder die eigenen Wünsche zu sichern haben Sie die Möglichkeit, über uns einen Dauergrabpflegevertrag mit der Rheinischen Treuhandstelle abzuschließen.

Der von Ihnen zu Beginn eingezahlte Betrag wird treuhänderisch sicher angelegt, um davon die Leistungen des von Ihnen ausgewählten Friedhofsgärtnereibetriebes zu bezahlen. So sichern Sie sich über Jahre hinweg eine durch die Treuhand unabhängige und regelmäßig kontrollierte fachgerechte Grabpflege.

Die Höhe der Pflegekosten differiert je nach Vertragslaufzeit und dem von Ihnen gewählten Leistungsumfang.

www.dauergrabpflege.net